Jugendrotkreuz
DRK Kreisverband Merseburg-Querfurt e.V.

Das Wahrzeichen

Das Wahrzeichen
Rotes Kreuz und Roter Halbmond, die weltweit anerkannten Symbole der Neutralität. Das Rote Kreuz auf weißem Grund (die Umkehrung der Schweizer Flagge) wurde 1863 von der Genfer Konferenz eingeführt. Der rote Halbmond wurde erstmals 1876 vom Ottomanischen Kaiserreich verwendet, da man das Kreuz als christliches Symbol ansah. Seitdem wurde der rote Halbmond von vielen Islamischen Ländern übernommen. Leider werden die Zeichen nicht überall frei von jeder religiösen, kulturellen oder politischen Bedeutung gesehen. Das erschwert oder behindert die Arbeit der Helfer, vor allem in Kriegsgebieten. Aus diesem Grund gibt es seit Dezember 2005 ein zusätzliches Zeichen: den roten Kristall. Nur die Sanitätsdienste der Truppen, Krankentransporte und die Mitglieder der Gesellschaften vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond dürfen die Symbole verwenden.

Das Wahrzeichen als Symbol des Schutzes:
(Verwendung zu Schutzzwecken)

Hier liegt seine Hauptbedeutung: in Konfliktzeiten ist das Wahrzeichen sichtbarer Ausdruck des von den Genfer Abkommen gewährten Schutzes. Es zeigt den Kämpfern, daß Personen, Sanitätseinheiten oder Transportmittel durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützt sind. Das zu Schutzzwecken verwendete Wahrzeichen muß folglich bei den Kämpfenden einen Reflex des "Nicht-Tuns", der Achtung hervorrufen. Es muß groß sein.

Das Wahrzeichen als Symbol der Zugehörigkeit zur Bewegung:
(Verwendung zur Kennzeichnung)

Das Wahrzeichen zeigt in diesem Fall, vor allem in Friedenszeiten, daß eine Person oder eine Sache mit der Internationalen Rotkreuz- oder Rothalbmondbewegung verbunden ist. Das Wahrzeichen weist auch darauf hin, daß diese Institutionen im Einklang mit den Grundsätzen der Bewegung handeln.